Zitat:
Es passiert immer wieder, das unsere Oma einen "Unfall" hatte und komplett gewaschen und neu eingekleidet werden muss.
Nun, das ist in einem Pfegeheim eine vielfach vorkommende Sache.
Zitat:
Da es ja in jedem Pflegeheim chronischen Personalmangel gibt
ist das so? ich kann nur für meine Einrichtung sprechen, dort ist das nicht so...
Zitat:
und die, die da sind, alles menschen mögliche tun und nicht überall sein können, wurde wir schon öfters gebeten das zu machen.
Nun stellt sich uns aber die Frage, wie es denn ausschaut wenn was passiert. Sie rutscht in der Dusche aus oder sonst etwas. Können wir dafür belangt werden?
in der Regel ist es so, dass wenn in einer Pflegeeinrichtung jemand stürzt und es zu Verletzungen kommt, so dass der BW zum
Röntgen muss oder stationär verbleibt, ist da erstmal die KK diejenige die zahlt, nach einigen Wochen kommt ein Unfallbogen
(entweder zum BW oderzu den Angehörigen, die diesen dann in die Einrichtung geben),
den die Einrichtung ausfüllen muss und dazu ist die Dokumetation und das Sturzprotokoll (beides Pflicht) erforderlich
wie man dann argumentieren will, wenn die Angehörigen in der Pflege tätig waren, dass weiß ich nicht.
Natürlich will die KK versuchen die Kosten abzuwenden, alle MA der Einrichtung, auch Praktikanten und Ehrenamtliche MA sind über
einen Haftpflichtversicherung abesichert, nichts destoweniger wird die Unfallursache auf Fahrlässigkeit usw.geprüft
viele Einrichtungen sind so versichert, dass bei einem Versicherungsfall ein Anteil übernommen wird..
Zitat:
Wir machen es gerne für sie, da wir leider auch schon mitbekommen haben, das sich eine Dame etwas lautstärker bei ihr beschwert hat mit den Worten "Immer diesen Zirkus mit ihnen, muss das immer sein?"
wenn meinst du mit Dame? Eine Pflegekraft??? dann muss das mit der Leitung besprochen werden,
das Haus hat mit dr Bwin einen Vertrag und ist somit verpflichtet, die Pflege .
so kann und darf man mit BW nicht umgehen
wenn wirlich etwas passiert wenn ihr privat tätig seit im Zweifelsfall evtl eure private Haftpflicht, das müsste man klären..
aber grundsätzlich ist es einfach nicht eure Aufgabe, ihr ahbe die Oma in die Obhut des Heimes gegeben und somit
liegt dei Verantwortung dort..
sicher haben auch wir Angehörige die mit Mutter / Vater zut Toilette gehen wenn sie da sind, aber 1. nur wenn das
problemlos möglich ist und wenn sie es von sich aus tun...
niemals im Auftrag!!
und ein T-Gang bevor wir spazieren gehen, ist etwas anderes als den Auftrag zu bekommen zu Duschen
ich habe ihm KH meinen zu pflegenden auch selbst versorgt, aber immer wieder den Hinweis bekommen
wir machen das doch, das brauchen sie doch nicht, sagen sie bloß Bescheid wenn sie Hilfe brauchen
aber ..ich bin auch PFK und weiß, was ich verantworten kann
ich kann nur den Kopf schütteln... manchmal kann man sich für seine Zunft nur schämen
_________________
in diesem Sinne
Susanne
Neben meiner Tätigkeit als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim war ich
der "Kümmerer" von Mac PS2 bds. Beinamputiert und und und...
den ich 2007 über dieses Forum kennengelernt habe. Mac ist am 14.1.2016 auf seine letzte Reise gegangen