Aktuelle Zeit: 19. Mai 2012, 17:48

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]



Wer über seine Kräfte hinaus pflegt wird selbst zum Pflegefall



  Navigation

  Rechtliches

  Partnerseiten

  Neue Beiträge

ich wünsche Euch ...
von: pflegendeAngehoerige 18. Mai 2012, 09:46 zum letzten Beitrag

  Suche



Erweiterte Suche

Forum Intro

Portal

Die Pflege eines erkrankten Menschen ist für Angehörige häufig sehr belastend.

Gleichzeitig bleibt durch die Pflegesituation wenig freie Zeit für eigene soziale Kontakte.

Der Treffpunkt für pflegende Angehörige bietet hier ein hilfreiches Forum,

um sich mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, auszutauschen.

Oft ist es eine große Entlastung, zu erkennen, dass man mit seiner Situation nicht alleine ist.

Mit den anderen Forenmitgliedern können alltägliche Erlebnisse und drängende Fragen und Sorgen besprochen werden.

Durch unterschiedliche Meinungen erschließen sich neue Sichtweisen und Wege.


Herzlich willkommen im 
Treffpunkt für pflegende Angehörige

Ein Teil des Forums ist nicht öffentlich und erst nach der

Registrierung


und einer Vorstellung im Subforum
Landeplatz
kannst du in den geschützten Bereichen lesen und schreiben.

Galerie

Ankündigungen

Sozialgericht: Pflegebedarf nicht mit Stoppuhr entscheiden
Sozialgericht: Pflegebedarf kann nicht allein mit Stoppuhr entschieden werden


Urteil zur Pflegestufe III - Stoppuhr allein entscheidet nicht

Weil für einen halbseitig gelähmten und blinden Mann ein Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt worden war, wollte ihm die Kasse nicht die Pflegestufe III bewilligen. Eine "geringfügige Unterschreitung" der vorgegebenen Zeit um acht Minuten sei in diesem Fall allerdings nicht entscheidend, so das Gericht.

Über die Einstufung in die Pflegestufe III darf einem Urteil zufolge nicht allein die Stoppuhr entscheiden. Das Sozialgericht Münster korrigierte in einem jetzt veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der Pflegekasse. Die Kasse muss einem halbseitig gelähmten und blinden Mann Leistungen der Pflegestufe III bewilligen, obwohl er die für die höchste Stufe notwendige Pflegezeit von täglich 240 Minuten nicht erreicht hatte. Das Urteil (Az.: S 6 P 135/10) ist nicht rechtskräftig.

Ein Sachverständiger hatte für den Mann aus dem Kreis Warendorf einen täglichen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Eine solche "geringfügige Unterschreitung" um acht Minuten dürfe nicht allein zum Scheitern der Pflegestufe führen, entschied das Gericht. Es verwies auf die Kritik von Pflegewissenschaft und Pflegepraxis, nach der die gesetzlich vorgesehene zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands eine "scheinrationale Größe" sei.

In 240 Minuten soll die Grundpflege eines Schwerpflegebedürftigen möglich sein. Dazu gehören 15 Tätigkeiten vom Waschen und Zähneputzen über den WC-Besuch bis zur Hilfe beim Treppensteigen. Hätte der Gutachter bei jeder Tätigkeit ungefähr eine halbe Minute mehr angesetzt, wäre er zu einem anderen Ergebnis gekommen, sagte ein Gerichtssprecher. "Der Aufwand hängt auch von der Tagesform ab."


Quelle:
http://www.n-tv.de, 28. Februar 2012


Urteil des SG Münster vom 10.02.2012 - S 6 P 135/10 1 -

nachlesbar hier:
http://hopfenzitz.info/app/download/578 ... tufung.pdf
Erstellt von: Elke, 2. Mär 2012, 11:41 Ganzen Artikel lesen Kommentare erstellen Top

Pflegestufe 0 - was ist das?
Bei der Anerkennung einer Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Vor allem zählen die Zeiten für Körperpflege, Toilettengänge, An- und Auskleiden und die Nahrungsaufnahme. Darüber hinaus noch Zeiten für die hauswirtschaftliche Hilfe.

Menschen, die noch nicht die Voraussetzung für die Einstufung in die Pflegestufe 1 erfüllen, aber bereits pflegebedürftig sind, können unter bestimmten Umständen die Pflegestufe 0 erhalten. Meist sind es demenzbedingte Erkrankungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen, die dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.

Wenn bei der Begutachtung eine "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt wurde, können bis zu 2400 Euro pro Jahr für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch genommen werden.

Der Pflegebedarf wird von einem Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) geprüft.
Aufgrund seiner Empfehlung legt die Pflegekasse die Höhe der Betreuungsleistung fest.
Der Grundbetrag beträgt 100,- Euro, der erhöhte Betrag 200,- Euro monatlich.
Erstellt von: Info, 9. Jan 2012, 10:35 Ganzen Artikel lesen Kommentare erstellen Top

Frage - Vom Pflegeheim zurück in die häusliche Pflege
Hallo, ich bin es wieder einmal nach langer langer Zeit. Kurz der Ablauf: Seit 2002 pflegte ich meine Mutter in ihrer häuslichen Umgebung. Seit 2008 hat sie die PS 2. Im letzten Fall stürzte sie nachts und brach sich den Oberschenkel. Nach OP durfte sie das Bein 6 Wochen nicht belasten, was für die Kasse Maßstab dafür war, eine anschließende Reha nicht zu befürworten. Da mir eine Pflege im häuslichen Bereich zu riskant erschien, ist meine Mutter direkt vom Krankenhaus in die stationäre Pflege in ein Pflegeheim verbracht worden.

Nach den 6 Wochen beantragte ich erneut eine Reha, damit meine Mutter wieder lernt, zumindest halbwegs sicher zu stehen (was mir die häusliche Pflege sehr erleichtert hätte). Auch nach Widerspruch wurde das seitens der Kasse abgelehnt. Mutter verblieb im Pflegeheim. Mit krankengymnastischen Übungen wurde es nun erreicht, dass sie wieder stehen kann und da sie ständig weint und aus dem Heim heraus will, habe ich mich breitschlagen lassen, sie bald wieder aufzunehmen, nicht ahnend, dass nun offensichtlich sämtlicher Behördenkram wieder alles von vorne anfängt. Ich teilte also der Pflegekasse mit, dass mit Wirkung 01.8. Bewilligung von Pflegegeld beantragt wird statt stationärer Pflege. Statt jedoch dieses zu bewilligen, kündigen sie erst einmal eine erneute Begutachtung des medizinischen Dienstes an. Wie schon beschrieben, es handelt sich um eine Wiederaufnahme des Pflegegeldes - nicht um eine Erhöhung der Pflegestufe. Das ganze ärgert mich schon wieder maßlos - da vertut man derart unnütze Zeit, nur um der Pflegekasse monatlich 800 Euro zu ersparen. Muß man sich das eigentlich bieten lassen? Ob die Pflege sichergestellt ist, kontrolliert doch ohnehin die ambulante Pflege regelmäßig, wozu dann noch der medizinische Dienst?
Erstellt von: wombat, 15. Jul 2011, 13:45 Ganzen Artikel lesen Kommentare erstellen Top

Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der Pflege

Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung


Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt vor, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfebedarf
besteht.

Beschriebene Krankheiten oder Behinderungen können sein:


1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens können sein:

1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- und Blasenentleerung
2. im Bereich Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Siehe auch
§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit
Erstellt von: pflegendeAngehoerige, 10. Jul 2011, 20:56 Ganzen Artikel lesen Kommentare erstellen Top

Wiederholungsbegutachtung nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen


Bei vielen Pflegebedürftigen nimmt der Hilfebedarf im Laufe der Zeit zu. Dann stellen sie in der Regel einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe. Oder die Gutachter des MDK haben bei ihrem Erstgutachten bereits eine erneute Begutachtung empfohlen.

Bei den ambulant gepflegten Pflegebedürftigen der Stufe I stellten die MDK-Gutachter im Jahr 2009 in 49,5 Prozent der Höherstufungs- bzw. Wiederholungsbegutachtungen fest, dass der Hilfebedarf jetzt der nächst höheren Pflegestufe entsprach. Bei ambulant gepflegten Pflegebedürftigen der Stufe II mit Höherstufungs- bzw. Wiederholungsbegutachtung waren es 2009 ca. 41,1 Prozent, die nach der erneuten Begutachtung durch den MDK eine höhere Pflegestufenempfehlung erhielten.

Diese Tendenz ist im stationären Bereich noch stärker ausgeprägt: 74,4 Prozent der Pflegestufe-I-Empfänger und 63,2 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe II hatten in der Höherstufungs- bzw. Wiederholungsbegutachtung einen Hilfebedarf, der der nächst höheren Pflegestufe entsprach.

In einer Reihe von Fällen empfehlen die Gutachter des MDK auch eine niedrigere Pflegestufe. Bei ca. sechs Prozent der Pflegebedürftigen (ambulant und stationär) hat sich der Hilfebedarf sogar so verringert, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr gegeben sind.

In einer Vielzahl der Fälle wird die niedrigere Pflegestufe aber deshalb empfohlen, weil der oder die Pflegebedürftige bestimmte Verrichtungen auch mit Anleitung und Unterstützung nicht mehr durchführen kann. Dann muss die Pflegeperson diese Verrichtungen teilweise oder vollständig übernehmen, wodurch sich der Zeitaufwand für die Hilfeleistung verringert.

Fundstelle:
http://www.mds-ev.de/Pflegebegutachtung_Ergebnisse.htm




Siehe auch hier:
http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/a ... htung.html
Erstellt von: pflegendeAngehoerige, 16. Mai 2011, 07:23 Ganzen Artikel lesen Kommentare erstellen Top

Nachrichten

Titel: Mit Pflege der Oma schlichtweg überfordert Erstellt von: Info

Ein 37-jaehriger Mann ist vom Vorwurf der Misshandlung seiner gebrechlichen und kranken Grossmutter durch boeswillige Vernachlaessigung freigesprochen worden.

Berlin (dapd-bln). Ein 37-jähriger Mann ist vom Vorwurf der Misshandlung seiner gebrechlichen und kranken Großmutter durch böswillige Vernachlässigung freigesprochen worden. Der Angeklagte sei mit der Pflege der 89-Jährigen schlichtweg überfordert gewesen. Er bekomme schon "sein eigenes Leben nicht auf die Reihe", hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten am Mittwoch.
mehr .....
http://www.berlinonline.de/aktuelles/be ... igung.html

21. Mär 2012, 20:53 Kommentare: 0 Antworten  

Drucken   Top

Titel: Wahre Liebe Erstellt von: pflegendeAngehoerige

Wahre Liebe
Seit 23 Jahren pflegt sie ihren Mann im Wachkoma

In guten wie in schlechten Tagen: Seit 23 Jahren pflegt Amalie Blank aus Bachhagel ihren Mann - einen Wachkoma-Patienten. Trotz aller Widrigkeiten. Von Katharina Gaugenrieder

Amalie Blank kann sich noch an den Tag erinnern, als sei es gestern gewesen. Zusammen mit ihrem Mann Xaver hat sie damals drüben am Lagerplatz ihres Fuhrunternehmens noch die Maschinen aufgeräumt. „Ich habe ihn gefragt, ob wir es gleichmachen können, weil ich noch zum Friseur wollte.“ Plötzlich, erzählt Amalie Blank, sagte ihr Xaver: „Jetzt hat mich auch noch eine Wespe gestochen.“ Als sie sich umdrehte, schwankte er schon, brach schließlich zusammen. Allergischer Schock, Atemstillstand. Mit dem Notarzt kam Xaver Blank, damals gerade 50 Jahre alt, ins Krankenhaus. „Die Ärzte haben mir gesagt, dass er die Nacht wahrscheinlich nicht überleben wird.“

mehr ....
http://www.augsburger-allgemeine.de/don ... mmentieren

6. Feb 2012, 20:30 Kommentare: 0 Antworten  

Drucken   Top

Titel: Kann eine Million Euro das Leid dieser Mutter lindern? Erstellt von: Info

Kann eine Million Euro das Leid dieser Mutter lindern?

Vor drei Jahren verunglückte der 12-jährige Alborz in einem Thüringer Spassbad, seitdem liegt er im Wachkoma. Die Versicherung zahlte eine ungewöhnlich hohe Entschädigung

Als das Leben des kleinen Alborz zu Ende geht, trägt er nur eine Badehose. Es ist der 3. Januar 2009, kurz nach halb vier. Der Zwölfjährige verbringt den Tag mit Familie und Freunden im Spaßbad „Waikiki“ in Zeulenroda (Thüringen). Plötzlich treibt Alborz leblos im Wasser, ein Ehepaar zieht ihn heraus, ruft den Schwimmmeister.

Was dann passiert, wird die Familie später zu Millionären machen – und sie gleichzeitig in tiefe Verzweiflung treiben: Alborz wird in den Sanitätsraum getragen und wiederbelebt.

mehr .........
http://www.bild.de/news/inland/unfaelle ... .off.share

29. Jan 2012, 10:58 Kommentare: 1 Antworten  

Drucken   Top


Wer ist online?

Wer ist online? Insgesamt sind 6 Besucher online: 3 registrierte, 0 unsichtbare und 3 Gäste (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 3 Minuten)
Der Besucherrekord liegt bei 56 Besuchern, die am 18. Dez 2011, 02:19 gleichzeitig online waren.

Mitglieder: Karina, Margret, MysteraGirl
Legende :: Alzheimer/Demenz, Multiple Sklerose, Parkinson, SHT/Hirnblutung/Aneurysma, Schlaganfall, Wachkoma/Hypoxischer Hirnschaden, persönliches Budget persönliches Budget

Wer war da?

Wer ist online?Insgesamt waren 155 Besucher online: 39 registrierte und 116 Gäste
(basierend auf den heute aktiven Besuchern)
Der Besucherrekord liegt bei 513 Besuchern, die am Sa 7. Apr 2012 online waren.

Mitglieder: Karina (zuletzt um 17:48 Uhr), MysteraGirl (zuletzt um 17:47 Uhr), Margret (zuletzt um 17:46 Uhr), claudia (zuletzt um 17:43 Uhr), Ingeborg (zuletzt um 17:40 Uhr), pingu28 (zuletzt um 17:39 Uhr), Anton (zuletzt um 17:27 Uhr), omameilke (zuletzt um 17:25 Uhr), anneR (zuletzt um 17:06 Uhr), Konny (zuletzt um 16:54 Uhr), Mariachi (zuletzt um 16:47 Uhr), SusanneC (zuletzt um 16:41 Uhr), S.A.M. (zuletzt um 16:30 Uhr), Erika_H. (zuletzt um 16:25 Uhr), fussel (zuletzt um 16:17 Uhr), Ingo (zuletzt um 16:14 Uhr), eule48 (zuletzt um 15:30 Uhr), bemolle (zuletzt um 15:24 Uhr), Cornelia62 (zuletzt um 15:08 Uhr), Gerd (zuletzt um 15:01 Uhr), Elke (zuletzt um 15:00 Uhr), erra (zuletzt um 14:47 Uhr), Ethel (zuletzt um 14:21 Uhr), MargretK (zuletzt um 14:05 Uhr), Blues (zuletzt um 13:58 Uhr), VanessaSig (zuletzt um 12:46 Uhr), alicenbg (zuletzt um 11:55 Uhr), Heribert (zuletzt um 11:52 Uhr), Helene60 (zuletzt um 11:00 Uhr), renate55 (zuletzt um 10:50 Uhr), purzel (zuletzt um 10:24 Uhr), grizabella (zuletzt um 9:55 Uhr), pepita (zuletzt um 9:01 Uhr), Foren Info Info (zuletzt um 8:23 Uhr), Sabine0810 (zuletzt um 7:58 Uhr), TinaN. (zuletzt um 7:29 Uhr), gerd1 (zuletzt um 6:21 Uhr), Edda (zuletzt um 1:33 Uhr), Luande1 (zuletzt um 0:19 Uhr)

Geburtstage

Geburtstage

Glückwünsche an: claudia75 (37), reise (35)


Statistiken

Statistiken

Beiträge insgesamt 178.391 | Themen insgesamt 5.934 | Mitglieder insgesamt 756 | Unser neuestes Mitglied: MysteraGirl

© phpBB® Forum Software | phpBB3 Forum von phpBB8.de Archiv | Kontakt & Rechtliches free forum hosting
web tracker